Sommerrodelbahn in Schmitten: Vereinbarkeit mit dem UNESCO-Welterbe LIMES sollte vorab geklärt werden


Die aktuelle UNESCO-Entscheidung, wonach die Sommerrodelbahn auf dem Loreley-Plateau das Welterbe Oberes Mittelrheintal beeinträchtigt und ein vollständiger Rückbau empfohlen wird, mahnt zu frühzeitiger Sorgfalt.

UNESCO empfiehlt Abbau der Loreley-Sommerrodelbahn

Die Bedenken von Natur- und Denkmalschützern gegen den Bau einer Sommerrodelbahn und weiterer Attraktionen auf der weltberühmten Loreley werden von der UNESCO vorbehaltlos geteilt. Die erst vor wenigen Wochen in Betrieb genommene Sommerrodelbahn verträgt sich nicht mit dem Welterbestatus, weil das Landschaftsbild auf der Loreley deutlich beeinträchtigt wird. Sie soll nun trotz bestehendem Bebauungsplan und erteilter Baugenehmigung rückgebaut werden. So sieht es die am 19. Juni 2013 in den frühen Morgenstunden getroffene klare Empfehlung vom World Heritage Committee (WHC) der UNESCO in Phnom Penh vor.

Pläne in Schmitten tangieren Welterbe Limes

In Schmitten wurden zuletzt zwei Standorte am Großen Feldberg für eine Sommerrodelbahn diskutiert: Zunächst die Nutzung der Nordbahn unterhalb des Limes und die nun von den potentiellen Investoren ausschließlich verfolgte Variante vom Windeck zum Feldbergplateau. Die Feldberginitiative hatte in ihrer Pressemitteilung vom 25. April 2013 herausgestellt, dass nach erster Einschätzung der neue Standort mit der zusätzlich geplanten Liftanlage mit deutlichen Vorteilen verbunden ist und insbesondere die Einbindung in ein Gesamtverkehrskonzept für den Feldberg und die konsequente Sperrung des Feldbergplateaus für den motorisierten Individualverkehr ab der Spitzkehre die verbleibenden Nachteile ausgleichen könnte.

Nach Recherchen der Feldberginitiative liegen beide Varianten am Feldberg zu erheblichen Teilen in der Pufferzone des Welterbes LIMES, und zwar unabhängig von Details der jeweiligen Streckenführung, auch wenn der Standort am Windeck eine größere Distanz zum LIMES aufweist (siehe Limesentwicklungsplan Hessen, S. 182, mit den rot hervorgehobenen Welterbestätten am Feldberg und den blau gekennzeichneten Pufferzonen). Nach parlamentarischer Auskunft der Hessischen Landesregierung sind neue Nutzungen innerhalb der wissenschaftlich begründeten und der UNESCO Kommission vorgelegten Pufferzone in jedem Einzelfall äußerst sensibel zu behandeln. Die UNESCO Kommission wacht sorgsam über die Einhaltung der Schutzzonen.

Unbedenklichkeitsbescheinigung der UNESCO sollte eingeholt werden

Vor dem Hintergrund der Entscheidung des WHC zur Loreley erscheint es zweckmäßig, dass die potentiellen Investoren zunächst eine Unbedenklichkeitserklärung der UNESCO vorlegen, zumindest jedoch eine positive Vorklärung durch das Landesamt für Denkmalpflege zur grundsätzlichen Frage der Realisierbarkeit des Projekts in der Pufferzone des LIMES dokumentieren, soweit dies nicht ohnehin schon erfolgt ist.

Solange das Thema Welterbe LIMES nicht vorab geklärt ist, erscheint es für die Gemeinde empfehlenswert, keine weiteren Schritte zu unternehmen. Denn es sollte im Sinne aller Beteiligten sein, keine öffentlichen Auseinandersetzungen zu Standorten zu führen und keine Verwaltungsverfahren einzuleiten oder Verträge zu schließen, wenn Standorte womöglich das Weltkulturerbe LIMES gefährden.

Feldberginitiative sieht weiteren Aufklärungsbedarf

Das Beispiel der Sommerrodelbahn Loreley zeigt, dass es sinnvoll ist, die UNESCO frühzeitig einzubinden und zu hören und nicht allein auf ein Bauleitverfahren zu vertrauen, da sich die UNESCO offenbar von vollendeten Tatsachen nicht beeindrucken lässt. An einer Gefährdung des Welterbes LIMES und den damit verbundenen möglichen Konsequenzen für die Gemeinde und die Region dürfte schließlich niemand Interesse haben. Parallel zur Abklärung mit der UNESCO sollte ein zukunftsgerichtetes Verkehrskonzept entwickelt werden.

Schmitten im Juni 2013