Windkraft Neu-Anspach:
Verantwortung für den Naturschutz im Stadtwald


Die Feldberginitiative lehnt den geplanten Windkraftpark im Neu-Anspacher Stadtwald wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Natur und Umwelt strikt ab und wird alle gebotenen rechtlichen Mittel zur Verhinderung der im Naturpark völlig verfehlten WEA ergreifen. Die Antragsunterlagen der Investoren räumen selbst schwere Eingriffe in die Natur ein. Die Stadt kann im Rahmen des Genehmigungsverfahrens Einfluss nehmen und trägt eine besondere Verantwortung.

Die Feldberginitiative begrüßt ausdrücklich, dass die städtischen Gremien in die Stellungnahme der Stadt Neu-Anspach zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag der fünf Windkrafträder eingebunden werden. Sie bewertet auch positiv, dass sowohl der Umweltausschuss (TULFA) als auch der Bauausschuss (BPWA) dem Antrag auf vorzeitige Rodung der Waldflächen nicht zugestimmt haben und geht davon aus, dass die Stadtverordnetenversammlung am 18. Februar 2014 die vorzeitige Waldrodung ebenfalls ablehnen wird.

Neu-Anspach hat Handlungsoptionen

Die Zustimmungsempfehlungen von Magistrat, TULFA und BPWA zum Genehmigungsantrag berücksichtigen dagegen leider nicht die sich bereits aus den Beschlussvorlagen ergebenen schweren Eingriffe in die Natur und die ausdrücklich eingeräumte Möglichkeit, Nebenbedingungen für den Bescheid vorzuschlagen. Die Stadtverordneten haben als Vertreter der Stadt eine besondere Verantwortung für die Natur im städtischen Wald und können ein Zeichen setzen, dass Naturschutz in Neu-Anspach sehr ernst genommen wird. So kann zum Schutz der Natur die Genehmigung einzelner Windkraftanlagen abgelehnt bzw. eine Zustimmung an Nebenbedingungen geknüpft werden. Empfehlenswert ist daher die Anforderung der vollständigen Gutachten zum Naturschutz. Es geht dabei nicht darum, als Obergutachter aufzutreten, sondern mit gesundem Menschenverstand die wenigen in den Beschlussvorlagen enthaltenen Informationen zu würdigen.

Konkrete Handlungsempfehlungen der Feldberginitiative

Aus den Beschlussvorlagen und sonstigen öffentlichen Informationen ergeben sich aus der Sicht der Feldberginitiative wegen der offenkundigen gravierenden Eingriffe in die Natur zumindest die folgenden notwendigsten Handlungsempfehlungen:

  • Mäusebussard/Fichtenkreuzschnabel: Im Bereich der WEA 5 (Polnische Köpfe) besteht laut Auszug aus dem ornithologischen Gutachten in der Beschlussvorlage auch durch Vermeidungsmaßnahmen keine Möglichkeit, Verstöße gegen zwingendes Naturschutzrecht (§ 44 NatSchG) auszuschließen. Für eine Ausnahmegenehmigung müssen „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vorliegen. Ist das bei einer Windkraftanlage der Fall? Wir meinen Nein! Auch die Förderung der Energiewende rechtfertigt nicht die Vertreibung oder Gefährdung von geschützten Lebewesen. Nur mit einer Ablehnung der Genehmigung für WEA 5 kann das Leben und der Lebensraum dieser beiden im Stadtwald heimischen Vögel gewahrt werden.
  • Rotmilan: 650 m entfernt von WEA 1 (Langhals) ist ein Rotmilanhorst. Der empfohlene Mindestabstand von 1.000m wird deutlich unterschritten. Nur weil die Rotmilane laut Gutachten den Bereich der WEA 1 „nicht regelmäßig befliegen“, ändert dies nichts am Kollisionsrisiko, denn bereits ein einzelnes Befliegen des Brutpaares kann zum Tod führen. Nur mit der Ablehnung der Genehmigung von WEA 1 kann der Lebensraum der dort lebenden Tiere gesichert werden.
  • Schwarzstorch: Laut Gutachtenauszug sind mehrere Flugbewegungen des Schwarzstorches im Gebiet nachgewiesen. In Presseberichten Mitte Januar wurden Vertreter der Investoren zitiert, dass der Schwarzstorch bis 2012 im Stadtwald heimisch war und im letzten Jahr nicht wiederkam. Soll jetzt wirklich die Entscheidung getroffen werden, dass der Schwarzstorch künftig niemals mehr im Stadtwald heimisch werden darf? Zumindest sollte die Genehmigung der WEA unter die Bedingung gestellt werden, dass der Schwarzstorch in diesem Jahr nicht wiederkommt.
  • Zugvögel: Laut Gutachtenauszug wird das Zugaufkommen als hoch bezeichnet und es wurden sieben windkraftempfindliche Arten erfasst. Immerhin 20% aller Zugvögel flogen danach 2013 im Bereich der geplanten WEA. In einem anderen Jahr können es natürlich auch deutlich mehr sein. In der Informationsveranstaltung im November 2013 führte der Gutachter Frank Bernshausen aus, dass zum Schutz etwa des Kranichflugs Abschaltungen der WEA erfolgen könnten. Es sollte deshalb die Nebenbedingung vorgeschlagen werden, die WEA während des Vogelzugs auszuschalten.
  • Fledermäuse: Laut Gutachtenauszug „muss eine erhebliche Beeinträchtigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Tötung) durch Kollision“ angenommen werden. Bemerkenswerterweise werden die betroffenen Fledermausarten im Gutachtenauszug überhaupt nicht genannt. Als Nebenbedingung müssen deshalb zumindest Abschaltungen in relevanten Zeiträumen zwingend vorgeschrieben werden, wenn man diesen erheblichen Eingriff überhaupt in Kauf nehmen möchte.

Das Thema Naturschutz sollte nicht nur dem Regierungspräsidium und anderen Trägern öffentlichen Interesses überlassen werden. Die einmalige Natur hier im Taunus ist es wert, dass die Stadt Neu-Anspach selbst eine Stellungnahme abgibt, wieviel Natur sie in ihrem Stadtwald auch bei der Gewinnung von Windenergie erhalten möchte.

Schmitten, im Februar 2014