Schmitten, den 23. August 2018

Etappensieg der Feldberginitiative e.V. bei der Klage gegen den Windpark Kuhbett


Das Verwaltungsgericht Wiesbaden stellt in einem Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage fest und bestätigt die räumliche Zuständigkeit des Umweltverbands für den Windpark Kuhbett (Bad Camberg)

In dem Rechtstreit der Feldberginitiative e.V. gegen das Land Hessen gegen die Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“ in Bad Camberg hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden (Az. 4 K 767/17.WI) in einem heute zugestellten Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage der Feldberginitiative e.V. festgestellt. Hintergrund des – noch nicht rechtskräftigen – Zwischenurteils war, dass das beklagte Land Hessen (vertreten durch das Regierungspräsidium Gießen) die Rechtmäßigkeit der Anerkennung der Feldberginitiative e.V. als Umweltverband in Frage stellte, obwohl es selbst diese Anerkennung am 3. März 2015 durch das hessische Umweltministerium erteilt hatte. Außerdem meinte das Land Hessen, der Windpark Kuhbett sei nicht vom in der Satzung geregelten räumlichen Aufgabenbereich der Feldberginitiative e.V. erfasst. Das Land Hessen hatte deshalb einem Gesuch der Feldberginitiative e.V. auf Einsicht in die Verfahrensakte zur Begründung der Klage die Zustimmung verweigert.  

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in dem Zwischenurteil der Rechtsauffassung des Landes Hessen eine klare Absage erteilt und die Klage vollumfänglich für zulässig erklärt. Die Feldberginitiative e.V. ist als anerkannter Umweltverband klagebefugt und der Windpark Kuhbett (Gemarkung Bad Camberg) wird sowohl sachlich als auch räumlich vom satzungsgemäßen Aufgabenbereich der Feldberginitiative e.V. erfasst.

Der Vorstandsvorsitzende Dr. Olaf Gierke erklärt: „Mit diesem Urteil wird die Stellung der Feldberginitiative e.V. als vom Land Hessen anerkannter Umweltverband bestätigt und gestärkt. Viele Bürger haben kein Verständnis dafür, dass das Land Hessen eine sachliche Auseinandersetzung mit den umweltrechtlichen Themen der Genehmigung seit nun rund 1,5 Jahren blockiert, indem es eine Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakte verweigert. Es liegt im Interesse das Natur- und Umweltschutzes, dass in einem transparenten Verfahren die rechtlichen Voraussetzungen der Genehmigung des Windparks schnell geklärt werden, um die massiven Eingriffe in die Natur und Umwelt durch den Windpark Kuhbett zu unterbinden. Wir hoffen nun schnell Einsicht in die Gerichts- und Verfahrensakte zu erhalten und werden dann unsere Anfechtungsklage weiter begründen. Wir sind optimistisch, dass wir am Ende auch in der Sache selbst Erfolg haben werden und die Genehmigung des Windparks Kuhbett aufgehoben wird.“