Schmitten, den 10. Februar 2017
Feldberginitiative und N.o.W.! schalten die UNESCO in Paris ein
– „Königsetappe“ des Welterbes LIMES durch Windparks bedroht
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain und die Regionalversammlung Südhessen haben am 14. und am 16. Dezember 2016 trotz Kenntnis von falschen Grundlagen zum Denkmalschutz die 2. Offenlage des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zur Ausweisung von Windvorrangflächen (TPEE) beschlossen / tiefe Sorge, dass auch nach der zweiten Offenlegung die ökonomischen Ziele des Windkraftausbaus höher bewertet werden als fachlich begründete Belange des Denkmalschutzes
Der Regionalverband hatte am 2. Juni 2016 den unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt vorbereiteten Entwurf für Windvorranggebiete in der Region FrankfurtRheinMain vorgelegt (vgl. die Pressemitteilung der Feldberginitiative e.V. vom 6. Juni 2016 [LINK]). Die vorgeschlagenen Vorranggebiete Sandplacken/Elisabethenschneise (5401) und Winterstein/Kapersburg (7805), die die Vorrangfläche an der Saalburg (5701) flankieren, reichen jeweils bis 200m an das Welterbe „Obergermanisch-Raetischer Limes“ (LIMES) heran.
Die Unterlagen zum Entwurf verweisen auf angebliche Erläuterungen von hessenArchäologie, „wonach ein Sichtschutzwald von 200m Breite als ausreichender vorbeugender Schutz auf Ebene der Regionalen Flächennutzungsplanung angesehen wird“ (BE-Nr.: TB1-05201). Das ist weder belegt geschweige denn nach der veröffentlichten Dokumentation [LINK] plausibel. Nach unseren Informationen gibt es eine solche Aussage von hessenArchäologie überhaupt nicht. Dies war der Regionalversammlung am 16. Dezember 2016 auch bekannt.
Die Feldberginitiative e.V. und die N.o.W.! hatten bereits mit Schreiben vom 7. Juni 2016 die Deutsche UNESCO Kommission e.V. sowie alle relevanten Behörden und Minister in Kenntnis gesetzt, dass eine solche 200m Abstandsregel allen Einschätzungen der Fachexperten vom Denkmalschutz widerspricht. Die Deutsche UNESCO Kommission e.V. legte uns am 22. August 2016 mit Verweis auf Zuständigkeitskonflikte nahe, uns unmittelbar an das UNESCO Welterbezentrum in Paris zu wenden. Von einer solchen Eingabe hatten wir zunächst abgesehen. Selbstverständlich hatten wir die Erwartung, dass angesichts der allseits bekannten krassen Unrichtigkeit des Planungskriteriums „200m Sichtschutzwald bis zum LIMES“ die Vorlage von den zuständigen Stellen „von Amts wegen“ korrigiert wird. Laut dem kürzlich veröffentlichtem Sitzungsprotokoll der Regionalversammlung Südhessen [LINK] wurde der Entwurf des TPEE am 16. Dezember 2016 dahingehend unverändert beschlossen, dass die fehlerhaft geplanten Windvorrangflächen am Sandplacken und Winterstein nach wie vor enthalten sind.
In einer offiziellen Eingabe mit einer Vielzahl von Anlagen haben wir deshalb heute dem UNESCO Welterbezentrum in Paris den Sachverhalt und die Hintergründe detailliert vorgetragen und Evidenz übermittelt mit der Bitte, die Beraterorganisation ICOMOS International mit einer Prüfung des Vorgangs zu beauftragen.
Ralph Bibo, Sprecher der N.o.W.!, betont: „Im Rahmen der Akteneinsicht beim RP Darmstadt zum Windparkprojekt Neu-Anspach hatten wir bereits aufgedeckt, wie bei der 1,2 km vom LIMES entfernten südlichsten Anlage (WEA 5) die Fachstellungnahmen der Denkmalschutzexperten übergangen wurden. Für die Ausweisung möglichst vieler Windvorrangflächen wurde dann von der Regionalplanung eine Auffassung kreiert, dass Windräder bei einem „Sichtschutzwald“ bis auf 200m an den LIMES – und sogar in der Pufferzone – gebaut werden dürften. Eine solche Abstandsregel widerspricht ganz klar dem Denkmalschutz. Wir haben die große Sorge, dass auch im weiteren Verfahren keine Korrektur erfolgt. Die Einbindung der UNESCO in Paris wird jetzt hoffentlich für Klarheit sorgen, bevor Fakten geschaffen werden.“
Dr. Olaf Gierke, Vorstandsvorsitzender der Feldberginitiative e.V. ergänzt: „Das Land Hessen wird seiner internationalen Verantwortung zum Schutz des Welterbes nicht gerecht, wenn zur Ermöglichung des Windkraftausbaus mit rabulistischen Winkelzügen die Fachexpertise des Denkmalschutzes ausgehebelt wird. Trotz Kenntnis der im Entwurf enthaltenen falschen Angaben zur angeblichen Zustimmung von hessenArchäologie zum Limesabstand von nur 200m wurde die Offenlegung unkorrigiert beschlossen. Ein solches Vorgehen ist nicht nur respektlos und unwürdig im Umgang mit dem Welterbe LIMES. Eine solche Vorgehensweise ist auch geeignet, die Akzeptanz des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien insgesamt in Frage zu stellen. Viele Bürger stellen sich natürlich jetzt die Frage, ob der Entwurf nicht auch in Bezug auf den Natur- und Umweltschutz wider besseres Wissen fehlerhafte Angaben enthält. Die Feldberginitiative e.V. wird sich als „Hüterin von Natur und Umwelt“ weiterhin konsequent gegen die beabsichtigten Windkraftplanungen an der Königsetappe des LIMES hier in der Feldbergregion einsetzen.“
Zur Feldberginitiative e.V.:
Die Feldberginitiative e.V. ist ein im Jahre 2008 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Schmitten und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Sie tritt für einen nachhaltigen Umwelt und Naturschutz in der Feldbergregion ein. Weitere Informationen sind unter www.feldberginitiative.de abrufbar.
Zur Bürgerinitiative N.o.W.! Naturpark ohne Windräder:
Die unabhängige Bürgerinitiative N.o.W.! Naturpark ohne Windräder (N.o.W.!) wurde am 9. Oktober 2013 gegründet. Ihr Ziel ist es, das Waldgebiet in Neu-Anspach vor dem Zugriff durch Investoren zu schützen und als Naherholungsgebiet für Menschen sowie Rückzugsgebiet für Tiere vollständig zu erhalten. N.o.W.! wehrt sich gegen die Aufstellung von Windenergieanlagen im Naturpark Hochtaunus aus überwiegend wirtschaftlichen und subventionsgetriebenen Motiven. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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