Schmitten, den 9. März 2017

Windpark Weilrod: Feldberginitiative e.V. legt Rechtsmittel gegen die Klageabweisung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M.ein


Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (Az.: 8 K 395/15 F) hat nach über zwei Jahren Verfahrensdauer aus formalen Gründen die Klage der Feldberginitiative e.V. gegen die Genehmigung des Windparks Weilrod abgewiesen, ohne sich mit den fundierten gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung vorgebrachten naturschutzrechtlichen Einwänden überhaupt zu befassen.

Die Entscheidung betrifft einen Sonderfall. Zur Wahrung der Klagefrist hat die Feldberginitiative e.V. am 13. Februar 2015 Klage gegen die Genehmigung für den Windpark Weilrod eingereicht, noch bevor sie mit Bescheid vom 3. März 2015 durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als Umweltverband offiziell anerkannt war. Die Entscheidung ist daher nicht auf andere Verfahren übertragbar, die die Feldberginitiative e.V. als förmlich anerkannter Umweltverband betreibt, wie die Klage gegen die Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“.

Das Verwaltungsgericht vermied eine materielle umweltrechtliche Prüfung des Genehmigungsbescheids, indem es den Standpunkt entwickelte, dass die Feldberginitiative zum Zeitpunkt der Klageerhebung am 13. Februar 2015 nicht anerkennungsfähig war, da der Tätigkeitsbereich angeblich nicht bestimmt und auch nicht bestimmbar gewesen sei, weil es einen feststehenden Begriff „Feldbergregion“ nicht gäbe. Dieses Urteil widerspricht nicht nur der konkreten tatsächlichen Anerkennung der Feldberginitiative e.V. als Umweltverband durch das Ministerium, sondern auch der einhelligen Praxis bei der Anerkennung von Umweltverbänden in Deutschland. Für die vom Verwaltungsgericht geforderte – natur- und umweltschutzrechtlich völlig irrelevante – räumliche Begrenzung der Tätigkeit auf Gemeinde- oder Kreisgrenzen gibt es weder nach dem Gesetzeswortlaut noch nach dem Gesetzeszweck, geschweige denn nach den europarechtlichen Vorgaben eine Grundlage.

Der Windpark Weilrod befindet sich in einem der größten zusammenhängenden Waldgebiete Hessens, das sich über den Feldberg weit in den Hintertaunus erstreckt. Der Windpark Weilrod liegt lediglich etwa 10 km entfernt und mitten im Sichtfeld vom Großen Feldberg. Er durchschneitet eine zumindest regional bedeutende Zugvogelroute und wirkt sich unmittelbar schädigend auf die Umwelt, die Natur und die Landschaft der Feldbergregion aus.

Der Vorstandsvorsitzende teilt mit: „Die Feldberginitiative e.V. hat gestern unmittelbar Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt, über das der Verwaltungsgerichtshof Kassel zu entscheiden hat. Wir gehen fest davon aus, dass dieses Urteil der gerichtlichen Überprüfung nicht stand halten wird und die Genehmigung für den Windpark Weilrod aufgehoben wird.“