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Schmitten, den 9. März 2017
Windpark Weilrod: Feldberginitiative e.V. legt Rechtsmittel gegen die Klageabweisung des Verwaltungsgerichts Frankfurt a. M.ein
Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. (Az.: 8 K 395/15 F) hat nach über zwei Jahren Verfahrensdauer aus formalen Gründen die Klage der Feldberginitiative e.V. gegen die Genehmigung des Windparks Weilrod abgewiesen, ohne sich mit den fundierten gegen die Rechtmäßigkeit der Genehmigung vorgebrachten naturschutzrechtlichen Einwänden überhaupt zu befassen.
Schmitten, den 10. Februar 2017
Feldberginitiative und N.o.W.! schalten die UNESCO in Paris ein
– „Königsetappe“ des Welterbes LIMES durch Windparks bedroht
Der Regionalverband FrankfurtRheinMain und die Regionalversammlung Südhessen haben am 14. und am 16. Dezember 2016 trotz Kenntnis von falschen Grundlagen zum Denkmalschutz die 2. Offenlage des Sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien zur Ausweisung von Windvorrangflächen (TPEE) beschlossen / tiefe Sorge, dass auch nach der zweiten Offenlegung die ökonomischen Ziele des Windkraftausbaus höher bewertet werden als fachlich begründete Belange des Denkmalschutzes
Schmitten, den 6. Februar 2017
Umweltverband Feldberginitiative e.V. klagt gegen die Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“
– starke Unterstützung durch die Bürgerinitiative Rennstraße und den Naturschutzverband Naturschutzinitiative e.V. –
Die Feldberginitiative e.V. hat heute beim Verwaltungsgericht Wiesbaden durch ihren Rechtsanwalt Klage gegen das Land Hessen wegen der Genehmigung für den Windpark „Kuhbett“ (ein Projekt der DunoAir Windpark Planung GmbH) eingereicht. Die Klage ist darauf gerichtet, die vom Regierungspräsidium Gießen der Kuhbett Windpark GmbH & Co. KG am 30. Dezember 2016 erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von 4 Windkraftanlagen (WKA) auf Grundstücken in Bad Camberg (Az.: RPGI-43.1-53e1770/2-2014/1) aufzuheben.
Schmitten, den 16. Dezember 2016
Stellungnahme der Feldberginitiative e.V. zum Referentenentwurf einer Novelle zum BNatSchG
Das Bundesumweltministerium hat am 2. Dezember 2016 einen Referentenentwurf einer Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz veröffentlicht und den Verbänden bis zum 16. Dezember 2016 Frist zur Stellungnahme eingeräumt. Die Feldberginitiative e.V. hat als anerkannter Umweltverband fristgerecht eine kritische Stellungnahme abgegeben, da durch die beabsichtigten Änderungen bei den Regelungen zum Tötungs- und Verletzungsverbot geschützter Tierarten nach § 44 BNatSchG der Artenschutz – offenbar in erster Linie im Interesse der Windkraftindustrie – stark geschwächt würde. Unsere Stellungnahme im Wortlaut:
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