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Schmitten, den 31. August 2016
Pressemitteilung
Geplanter Windpark Neu-Anspach ist ökologisch unverträglich und nicht genehmigungsfähig
Umweltverband Feldberginitiative e.V. wird den Schutz der Natur und der Umwelt wenn nötig durch alle Instanzen gerichtlich durchsetzen
Schmitten, den 06. Juni 2016
Neue Windvorrangfläche 5401 nahe dem Sandplacken ist mit dem Natur- und Umweltschutz nicht vereinbar und beeinträchtigt das Welterbe LIMES
Der Regionalverband hat am 2. Juni 2016 den unter Federführung des Regierungspräsidiums Darmstadt vorbereiteten Entwurf für Windvorranggebiete in der Region FrankfurtRheinMain vorgelegt. Völlig überraschend und im Vorentwurf nicht enthalten soll nun nahe dem Sandplacken am nördlichen Ende der Elisabethenschneise in der Gemarkung der Stadt Bad Homburg v.d.H.
ein neues Windvorranggebiet entstehen. Das vorgeschlagene Vorranggebiet ist nur 200m vom Welterbe LIMES entfernt, der in diesem Bereich (zwischen Kastell Saalburg und dem Kastell Feldberg) gemeinhin als „Königsetappe“ gilt, und liegt in weiten Teilen in der Pufferzone des LIMES. Die Windräder würden auch von Frankfurt aus sichtbar den Taunus verschandeln.
Vorstandsmitglied Dr. Olaf Gierke erklärt: "Schon im sich seit mehr als zwei Jahren dahinschleppenden Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen in Neu-Anspach hat das Regierungspräsidium Darmstadt die Einschätzung der Fachexperten vom Denkmalschutz und bei hessenARCHÄOLOGIE übergangen. Die Experten stellten sogar bei der 1,2 km vom LIMES entfernten WEA 5 (Polnische Köpfe, gelegen im LIMES-Bereich Klingenkopf) erhebliche negative Auswirkungen auf das Denkmal fest. Nachdem bislang ein Abstand von 1000m als Planungskriterium galt, sind nun offenbar beim Regierungspräsidium Darmstadt alle Hemmungen gefallen, um den Schutz der Königsetappe des UNESCO Welterbes LIMES zugunsten der ökonomisch fragwürdigen Errichtung industrieller Windkraftanlagen zu unterminieren. Der Ausweis des Vorranggebiets 5401 für über 200m hohe Windräder in einem Abstand von nur 200m zum Welterbe LIMES und großteils mitten in der Pufferzone des LIMES ist skandalös."
Die Verbandskammer des Regionalverbandes, die Ende Juni und Mitte Oktober über den Entwurf beschließt und die zweite Offenlegung vorbereitet, sollte diese völlig ungeeignete Vorrangfläche schnellstmöglich aus dem Entwurf herausnehmen. Derart ungeeignete Vorrangflächen stellen die Akzeptanz des Sachlichen Teilplanes Erneuerbare Energien insgesamt in Frage. Die Feldberginitiative e.V. wird im weiteren Verfahren die inakzeptable Beeinträchtigung von Natur und Umwelt aufzeigen und erforderlichenfalls mit allen rechtlichen Mitteln und durch alle Instanzen gegen den Ausweis dieser Vorrangfläche und die unter Natur- und Denkmalschutzaspekten inakzeptable Errichtung von Windkraftanlagen an dieser Stelle vorgehen.
Zur Feldberginitiative: Die Feldberginitiative e.V. ist ein im Jahre 2008 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Schmitten und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Sie tritt für einen nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz in der Feldbergregion ein. Weitere Informationen sind unter www.feldberginitiative.de abrufbar.
Schmitten, den 11. Mai 2016
Feldberginitiative bekräftigt Lärmpausenforderung gegen Motorradlärm, bisherige Maßnahmen reichen nicht
Die ersten schönen Frühlingstage verdeutlichten, dass die Verlärmung des Feldberggebiets auch nach den neuen verkehrsrechtlichen Maßnahmen unvermindert hoch ist / Rechtsgutachten bestätigen, dass Sperrungen für Motorräder in Erholungsgebieten gestützt auf Lärmbelastungen möglich sind
Das Feldberggebiet ist wegen der vielen sehr kurvigen und interessanten Streckenabschnitte seit langem Anziehungspunkt für eine ständig zunehmende Zahl von Motorradfahrern, die bereits durch ihre reine Anzahl für ein hohes Lärmniveau sorgen. Ein erheblicher Anteil davon nutzt die Strecken jedoch nicht zur Durchfahrt, sondern übt quasi „Motorsport“ aus und belastet bestimmte Streckenabschnitte durch ständiges Hin- und Herfahren besonders. Wegen des Trichtereffekts der Täler sind die Auswirkungen von Motorradlärm gerade in Schmitten gravierend. Bewohner, Fahrradfahrer, Wanderer und ruhesuchende Besucher aus der ganzen Rhein-Main-Region werden seit Jahren zunehmend durch rasende und lärmende Motorradfahrer belästigt.
Die Feldberginitiative begrüßt ausdrücklich, dass die Behörden jüngst erneut verkehrsrechtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Problematik umgesetzt haben. Es wurden vom Hochtaunuskreis zur Reduzierung von Unfällen, insbesondere unter Beteiligung von Motorradfahrern und zur Verminderung der Gefährdungslage für alle Verkehrsteilnehmer einige zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen eingeführt (L 3004 am Sandplacken sowie zwischen Sandplacken und Hegewiese, L 3023 zwischen Seelenberg und Schmitten, L 3024 zwischen Rotes Kreuz und Sandplacken, L 3025 zwischen Eselsheck und Rotes Kreuz sowie zwischen Schmitten und Dorfweil, L 3276 zwischen Kittelhütte und Niederreifenberg sowie zwischen Oberreifenberg und Sandplacken). Die umgesetzten zusätzlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen mögen zu einer gewissen Entlastung bei der Gruppe rücksichtsvoll bzw. „normal“ fahrender Motorradfahrer führen, nicht jedoch bei der wachsenden Problemgruppe der „sportlichen“ Motorradfahrer, die für den meisten (mutwilligen) Lärm und die größten Gefahren für den Straßenverkehr verantwortlich sind.
Geschwindigkeitsbegrenzungen sind nur effektiv bei wirksamen Geschwindigkeitskontrollen. Kontrollen wurden im Jahr 2015 und diesem Frühjahr durchaus verstärkt (teilweise jedoch recht gut für die Verkehrsteilnehmer erkennbar) durchgeführt. Die Wirkung ist sehr begrenzt, was auch von den Behörden beim vom Landrat initiierten Runden Tisch zur Verkehrs- und Lärmproblematik am Großen Feldberg bestätigt wird. Denn insbesondere die „sportlichen“ Motorradfahrer sind sehr gut vernetzt, was dazu führt, dass in dieser Zeit woanders gefahren wird und der Motorradlärm unmittelbar nach Abbau der Kontrollstelle wieder zunimmt. Abgesehen davon erscheint eine weitere Steigerung dieser Geschwindigkeitskontrollen in den relevanten Zeiten an Wochenenden und in den Abendstunden bei schönem Wetter angesichts der engen Personalressourcen auch nicht realistisch und wirtschaftlich auch kaum vertretbar. Die gezielte Verfolgung der Raser im Feldberggebiet im laufenden Verkehr durch PROVIDA Motorräder (Videonachfahreinrichtung) wird von uns seit vielen Jahren gefordert. Nach den uns von den Behörden gegebenen Informationen soll es in Hessen jedoch bislang noch keine Grundlage hierfür geben. Polizeiliche Maßnahmen zur effektiven Überwachung der Geschwindigkeitsbegrenzungen sind daher – wie die Erfahrungen belegen – sehr limitiert. Aus diesem Grund benehmen sich „sportliche“ Motorradfahrer oftmals als wären sie in einem rechtsfreien Raum, so am letzten verlängerten Wochenende insbesondere abends bis zur Dämmerung beispielsweise zwischen Arnoldshain und Feldberg zu beobachten und zu hören.
Geschwindigkeitsbegrenzungen wirken daher auch nur sehr eingeschränkt. Wie die in weiten Teilen des Feldberggebiets (z.B. L 3004 zwischen Hohemark und Sandplacken sowie zwischen Sandplacken und Schmitten) bereits seit längerem bestehenden Tempolimits zeigen, sind keine relevanten Auswirkungen auf die Lärm- und Sicherheitssituation in den genannten Bereichen zu verzeichnen gewesen. Bestes Beispiel ist die sogenannte Applauskurve, die sich trotz Tempolimit von 50 km/h und Rüttelstreifen zum Unfallschwerpunkt entwickelte. Vor diesem Hintergrund dürfte auch die Anordnung der Sperrung des Parkplatzes an der Applauskurve für Motorräder durch die Stadt Oberursel erfolgt sein. Die Maßnahme führt hoffentlich zu dem bezweckten Rückgang der Unfälle. Besorgniserregend ist indes, dass das Verkehrsschild zur Sperrung bereits wiederholt durch strafbare Handlungen entfernt, ausgewechselt bzw. übersprüht wurde. Gegen die Verlärmung des Feldberggebiets wirkt die Sperrung des Kurvenparkplatzes für Motorräder jedenfalls allenfalls dann, falls der mit der Sperrung des Parkplatzes entfallende überregionale Treffpunkt spürbar weniger Motorradfahrer zu Fahrten ins Feldberggebiet lockt.
Die Feldberginitiative hat bereits im Sommer 2014 ein Lärmpausenkonzept im Luftkurort Schmitten durch eine maßvolle, zeitlich und räumlich begrenzte Beschränkung von Straßenstrecken für den Motorradverkehr (Anwohner Schmittens - auch Hotelgäste - wären nicht betroffen, Ausnahmeregelungen im Einzelfall möglich) vorgestellt. Das Lärmpausenkonzept führt zur Stärkung der Attraktivität und Qualität des Luftkurorts Schmittens als Wohn- und Tourismusstandort in einer intakten Natur und Umwelt im Herzen des Naturparks. Durch renommierte Verkehrsrechtsexperten wurde gutachterlich bestätigt, dass temporäre Streckensperrungen für Motorräder aus Lärmschutzgründen insbesondere in Luftkurorten, Erholungsorten und Erholungsgebieten (und erst recht eine testweise Erprobung) möglich sind. Das Lärmpausenkonzept und die bestätigenden Rechtsgutachten wurden dem Runden Tisch zur Verkehrs- und Lärmproblematik am Großen Feldberg im letzten Jahr vorgestellt. Eine Prüfung durch die Behörden läuft noch. Die Feldberginitiative tritt für eine kurzfristige Umsetzung bzw. Erprobung von Lärmpausen ein, da die bisherigen Maßnahmen absehbar nicht den bezweckten Erfolg bringen werden und weitere Maßnahmen (zum Beispiel Rüttelstreifen in immer mehr Kurven) abgesehen von der begrenzten Wirkung die vielen Pendler unzumutbar ganzjährig beeinträchtigen würden. Ein weiteres Abwarten bis die Entwicklung der Unfallschwerpunkte mangels milderer Maßnahmen aus Verkehrssicherheitsgründen eine Streckensperrung für Motorräder unausweichlich macht, hielten wir für unverantwortlich.
Schmitten, den 05 März 2015
Umweltministerium erteilt der Feldberginitiative e.V. Anerkennung als Umweltverband
– „Hüterin von Natur und Umwelt“ in der Feldbergregion –
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz. Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Bescheid vom 3. März 2015 der Feldberginitiative e.V. „die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen gemäß § 3 Abs. 1 und 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) erteilt. Mit diesem Bescheid erhält der Verein die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung.
Das Umweltministerium hebt in der Begründung des Bescheids den Einsatz für Lärmschutz im Bereich des Großen Feldbergs, die kritische Beschäftigung mit dem Projekt der Errichtung einer Sommerrodelbahn, insbesondere hinsichtlich der denkmalschutzrechtlichen Auswirkungen auf das UNESCO Welterbe Limes und der Auswirkungen des Eingriffs in Natur und Landschaft, sowie das Engagement gegen das kontroverse Windparkprojekt in Neu-Anspach, insbesondere auch die vertiefte Auseinandersetzung mit den artenschutzrechtlichen Aspekten der Planung, hervor.
Das Umweltministerium fasst in der Begründung der Anerkennung zusammen: „In der Gesamtschau ist daher festzustellen, dass die Antragstellerin seit dem Jahr 2008 regelmäßig Aktivitäten entfaltet hat, um Ziele des Umweltschutzes zu fördern. Auf dieser Grundlage steht zu erwarten, dass die Feldberginitiative e.V. künftig in der Lage sein wird, die aus der Anerkennung erwachsenden Aufgaben im Sinne des Gesetzes zu bewältigen.“
Vorstandsmitglied Dr. Olaf Gierke erklärt: „Wir sind stolz, dass die sehr zeitaufwändige ehrenamtliche Arbeit unseres Vereins und unserer Mitglieder die Anerkennung vom Ministerium bekommen hat und die Feldberginitiative e.V. nun den Status eines anerkannten Umweltverbandes besitzt. Die Feldberginitiative e.V. wird auch zukünftig als unabhängige und unbestechliche „Hüterin von Natur und Umwelt“ Maßnahmen in der Feldbergregion begleiten. Wir werden Transparenz einfordern, auf Missstände hinweisen und konstruktive Lösungsmöglichkeiten entwickeln und uns aktiv für den ideologiefreien Natur- und Umweltschutz in der Feldbergregion einsetzen. In den nächsten Monaten steht insbesondere die Umsetzung des Lärmpausenkonzeptes mit dem vom Landrat eingesetzten Runden Tisch gegen Motorradlärm im Vordergrund.“
Das Bundesumweltamt (siehe den beigefügten Flyer) hebt die grundsätzliche Bedeutung hervor, dass Umweltvereinigungen als „Anwalt für die Umwelt“ vor Gericht auftreten dürfen. Die Umweltverbandsklage „hat sich als besonders wirksames Instrument erwiesen, um die Einhaltung umweltrechtlicher Standards in Genehmigungsverfahren zu überprüfen“. Das Bundesumweltamt betont dabei die wichtige präventive Funktion, denn durch „die frühzeitige Mitwirkung der Verbände und die Beachtung des geltenden Umweltrechts kann das Beschreiten des Klageweges jedoch vermieden werden.“ Der Grund hierfür: „Die Umweltverbände haben oft spezielle Kenntnisse über den Umweltzustand vor Ort. Durch ihre Stellungnahmen zu geplanten Vorhaben bringen sie ihr Fachwissen bereits vor einer abschließenden Entscheidung der Genehmigungsbehörden ein. Umweltgesichtspunkte, die für die Entscheidung von Bedeutung sind, können dadurch von den Genehmigungsbehörden besser erkannt und berücksichtigt werden.“
Zur Feldberginitiative: Die Feldberginitiative e.V. ist ein im Jahre 2008 gegründeter gemeinnütziger Verein mit Sitz in Schmitten und verfügt über die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umweltvereinigung. Sie tritt für einen nachhaltigen Umwelt- und Naturschutz in der Feldbergregion ein. Weitere Informationen sind unter www.feldberginitiative.de abrufbar.
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